
© Karsten Knödl
Viele Faktoren, wie sich verändernde Standortbedingungen, Pilzbefall oder Trockenheit können die Verkehrssicherheit des Baumes gefährden. In einigen Fällen ist ein Erhalt des Baumes nicht möglich. Bis auf Ausnahmen werden Fällungen zwischen dem 1. Oktober und 28./29. Februar durchgeführt, um der Bedingungen der Vogelschutzzeit gerecht zu bleiben. Wir fällen für Sie fachkundig und sicher auch an unzugänglichem Gelände und auf engstem Raum. Durch anspruchsvolle Riggingtechniken bringen wir einzelne Äste, Kronen- und Stammteile sicher und schonend zu Boden, ohne das Stammumfeld dabei zu beschädigen. Anfallender Grünschnitt, Äste und Stammholz kann von uns fachgerecht entsorgt werden oder auf Wunsch als Feuerholz oder Ähnlichem zurückbleiben. Wir verlassen die Baustelle stets besenrein.
Nach der Fällung bleibt ein Rest des Baumstumpfs und das Wurzelwerk in der Erde zurück, das vielen Lebewesen Lebensraum bieten kann. Auf Ihren Wunsch können wir diese Mithilfe einer Wurzelstockfräse entfernen, sodass ebener Untergrund zurückbleibt.
