Allgemeine Geschäftsbedingen Baumakrobatik ©2023


1. Allgemeines
Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen von Baumakrobatik unterliegen diesen Bedingungen.
Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass ausschließlich diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. Etwaige, entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind nur und insoweit verbindlich, wenn diese vor Vertragsschluss schriftlich vereinbart wurden.
Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Baumakrobatik schriftlich bestätigt worden sind.
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2. Angebot / Beauftragung
Angebote von Baumakrobatik sind – wenn im Angebot nichts anderes genannt wurde – bis zum Vertragsabschluss frei bleibend.
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Beauftragung des Angebotes durch den Auftraggeber sowie die terminliche Vereinbarung der Ausführung oder den Beginn der Ausführung durch Baumakrobatik zustande.
Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich oder per Handschlag, so kommt dieser unter Zugrundelegung des Angebotes sowie mit der terminlichen Festlegung der Durchführung oder den Beginn der Ausführung durch Baumakrobatik zustande.
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3. Preise
Für jeden Vertragsabschluss gelten die zum Vertragsschluss jeweils gültigen Preise.
Baumakrobatik behält sich das Recht der Preisanpassung bei Mehraufwand vor. Gleichzeitig verpflichtet sich Baumakrobatik mit dem Auftraggeber vor Ausführung des Mehraufwandes, diesen, zu fixieren.
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4. Vertragsdauer / Kündigung
Aufträge gelten als beendet, wenn, der Auftraggeber diese abgenommen und als in Ordnung befunden hat. Tritt der Auftraggeber nach erteilen des Auftrags vor Arbeitsbeginn von diesem zurück werden 50% der Auftragssumme als Ausfallentschädigung fällig. Evtl. angemietete Maschinen oder Arbeitsgeräte werden voll in Rechnung gestellt.
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5. Einweisung
Bevor Baumakrobatik mit den Arbeiten beginnt hat der Auftraggeber Baumakrobatik auf Besonderheiten und besonders zu schützende Einrichtungen auf dem Grundstück und im angekündigten Bereich der Baumfällung, sowie auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen.
Erfolgt eine Einweisung – gleich aus welchen Gründen – nicht, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, Baumakrobatik nicht schadensersatzpflichtig machen.
Baumakrobatik wird gestattet, für die Dauer der Arbeiten am Objekt ein Firmenschild anzubringen.
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6. Leistungen Stemmler Baumfällung
Baumakrobatik wird die im Angebot bzw. Auftrag festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und -Standard gewahrt bleibt. Baumakrobatik verpflichtet sich – soweit notwendig -, seinen Arbeitsbereich gegen unbefugtes Betreten abzusichern und ggf. auf Gefahren, die von seinen Arbeiten ausgehen hinzuweisen.
Arbeiten, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen werden in Absprache mit den zuständigen Behörden koordiniert. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
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7. Leistungen des Auftraggeber’s (AG)
Der Auftraggeber stellt – soweit notwendig und möglich -, Baumakrobatik Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen, in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang kostenlos zur Verfügung.
Die Einholung von behördlichen Genehmigungen (Baumschutzsatzung) sowie die Einholung von Genehmigungen für notwendige Absperrmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum obliegt grundsätzlich dem AG.
Wünscht der AG, dass die Genehmigungen vom Baumakrobatik eingeholt werden, ist dies im Auftrag schriftlich festzuhalten. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
Wünscht der AG, dass behör